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Auswirkungen der Liberalisierung des Internethandels in Europa auf den Phänomenbereich der Arzneimittelkriminalität (ALPhA)

 

Projektkategorie:

Forschungsprojekt

Projektlaufzeit:

Projektbeginn: Mai 2014

Projektende: Juni 2016

Projektstatus:

laufend

Projektsprachen:

deutsch/englisch

Rechtsordnungen:

28 Mitgliedstaaten der EU

 

Szenario

Im Jahr 2003 erklärte der Europäische Gerichtshof das Verbot des Versandhandels mit frei verkäuflichen Arzneimitteln für europarechtswidrig (Urt. v. 11.12.2003 – Rs. C‑322/01). Der deutsche Gesetzgeber ist diesem Urteil am 14.11.2003 mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz vom 1.1.2004) nicht nur zuvorgekommen, sondern hat die Möglichkeit des Arzneimittelversandhandels auch auf verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgedehnt.

Die Öffnung des Versandhandels mit Arzneimitteln führte indes nicht nur zu einer Kosten- und Zeitersparnis für den Verbraucher, sondern birgt auch ein erhebliches Missbrauchspotential in sich. Insbesondere der Versandhandel über das Medium Internet wird heute als primärer Vertriebsweg für illegale Arzneimittel angesehen. So befinden sich nach Aussage der World Health Organization in der Produktpalette von jeder zweiten Internetapotheke, die ihren Unternehmenssitz nicht offenlegt, gefälschte Arzneimittel.

Der ungesetzliche Handel mit Arzneimitteln über die Vermarktungs- und Kommunikationsplattform Internet gefährdet nicht nur die Gesundheit der Zivilbevölkerung, sondern führt auch zu hohen Verlusten für die Pharmaindustrie. Dabei stellt der illegale Arzneimittelversandhandel via Internet die Strafverfolgungsbehörden vor große Herausforderungen. Die Gründe hierfür liegen in dem grenzüberschreitenden Bezug der Taten, in den teilweise der Organisierten Kriminalität zuzurechnenden Strukturen, einer unübersichtlichen und nicht harmonisierten Rechtslage innerhalb der Europäischen Union, und nicht zuletzt in den technischen Schwierigkeiten, die mit dieser Form der Kriminalität verbunden sind.

Das Projekt

Das Verbundprojekt ist Teil des Forschungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur zivilen Sicherheit und wurde im Rahmen der Bekanntmachung „Zivile Sicherheit – Schutz vor Wirtschaftskriminalität“ bewilligt.

Das Projekt verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz: Neben der empirischen Aufarbeitung der Täter- und Tatstrukturen in diesem Kriminalitätsbereich, der Zusammenführung der einschlägigen nationalen Regelungsinstrumente sowie der Erarbeitung privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Regelungsalternativen wird insbesondere eine rechtsvergleichende Untersuchung der strafrechtlichen Instrumentarien in den nunmehr insgesamt 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter den Aspekten der materiellen Strafbarkeit, des Prozessrechts und der grenzüberschreitenden Rechtshilfe durchgeführt. Schließlich werden technische Lösungen zur automatischen Suche nach Angeboten illegaler Arzneimittel im Internet entwickelt.

Das Gesamtprojekt basiert auf einer Kombination von Datenerhebung, Datenauswertung und Datengegenüberstellung in einem inter- und intradisziplinären Verbund aus dem rechtswissenschaftlichen, kriminologischen und technischen Bereich, der zudem Akteure aus der Strafverfolgungspraxis, der Wirtschaft und der Berufsverbände einbindet.

Innovationen

Das Projekt knüpft an die mit der Bekanntmachung zum Ausdruck gebrachten Erwartung an, mittels der Forschungsergebnisse einen Beitrag zur Erhaltung und Erhöhung der zivilen Sicherheit vor dem Hintergrund der zunehmenden Wirtschaftskriminalität zu leisten, ohne dabei rechtsstaatliche Grundsätze zu vernachlässigen.

Ziel des Projekts ist es, konkrete Handlungsempfehlungen für die Verbesserung der Verfolgung von internetgestützter Arzneimittelkriminalität zu erarbeiten und eine breite Datenbasis für den Gesetzgeber zur effektiveren Normengebung zu schaffen.

Einen Projektumriss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finden Sie hier